Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen, wirtschaftlichen und
tatsächlichen Beziehungen zwischen der Firma MS Modellbau Seemann B.V. und deren Kunden und Lieferanten.
Hiervon abweichende Bedingungen
von Kunden oder Lieferanten sind nur verbindlich, wenn sie von Modellbau Seemann B.V. schriftlich
anerkannt worden sind.
2. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saltoforderungen aus Kontokorrent, die
dem Modellbau Seemann B.V. gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen) bleibt die von
Modellbau Seemann B.V. gelieferte Ware Eigentum der Modellbau Seemann B.V. (im Folgenden:
Vorbehaltsware).
Der Kunde ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf durch den
Kunden oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlungen)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saltoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an Modellbau Seemann B.V. ab, welcher die Abtretung hiermit
annimmt. Die Modellbau Seemann B.V. ermächtigt
den Kunden widerruflich, die an den Modellbau Seemann B.V. abgetretenen Forderungen für
dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung gilt
als widerrufen, wenn der Kunde gegenüber den Modellbau Seemann B.V. in Zahlungsverzug
gerät.
Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Modellbau Seemann B.V. hinweisen und
diesen sofort vorab telefonisch, anschließend schriftlich innerhalb eines Tages
umfassend benachrichtigen.
3. Herstellervereinbarung
Weiterverarbeitung oder Umbildung
der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt ausschließlich für den Modellbau Seemann B.V. als Dienstleister.
4. Lieferzeiten
Liefertermine oder –fristen
bedürfen der Schriftform.
Die Nichteinhaltung von Lieferfristen
und Lieferterminen durch uns, berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt oder zur Schadenersatzforderung,
wenn die Nichteinhaltung auf Umständen beruht, die von unserem Willen
unabhängig sind (Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Streik, Betriebsunterbrechung
und dergl.)
Umstände, die unabhängig von
unserem Willen die Lieferung unmöglich machen, insbesondere auch die
Nichterfüllung der Lieferungsverbindlichkeiten unserer Lieferanten, aufgrund
derer wir das Angebot abgegeben oder die Ware verkauft haben, entbindet uns vor
der Erfüllung des Vertrages.
Wir sind berechtigt,
Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als
selbstständiger Vertrag gilt.
5. Versand,
Gefahrübergang und Versicherung
Die Lieferung erfolgt auf Kosten
des Kunden „ab Werk“. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware bei der Versendung trägt der Kunde. Dies gilt auch
bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger, sowie bei
Frankolieferungen. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden versichert. Die
Versicherung durch uns bedeutet nicht, dass wir die Gefahrtragung für den
Transport übernehmen.
6. Gewährleistung und Haftung
Mängel muß der Kunde der Modellbau Seemann B.V. unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung
schriftlich mitteilen.
Schadensersatzansprüche gleich
aus welchem Rechtsgrund sind sowohl gegen der Modellbau Seemann B.V. als auch seine
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, was vom Kunden zu beweisen
ist.
7. Schutzrechte
Modellschutz wird zugesichert.
Der Kunde versichert, dass die
seinen Modellen zugrundeliegenden Ideen sein freies geistiges Eigentum sind
oder aber seine Aufträge in Lizenz des Urheberrechts- oder sonstigen
Schutzrechtsinhabers erfolgen. Auf Verlangen hat der Kunde seine
Lizenzberechtigung nachzuweisen.
Wird durch den Auftrag des Kunden
in Schutzrechte Dritter eingegriffen, so stellt der Kunde den Modellbau Seemann B.V.
hiermit von sämtlichen Ansprüchen der Schutzrechtsinhaber frei.
Für den Fall des Zahlungsverzugs
tritt der Kunde hiermit sein etwaiges Schutzrecht (Urheberrecht, Markenrecht
etc.) an den von Modellbau Seemann B.V. bearbeiteten Modellen, den zugrundeliegenden
Entwürfen, Mustern und Ideen hiermit an den Modellbau Seemann B.V. ab, welcher die
Abtretung annimmt.
8. Bestellungen /
Zahlungen
Bei Bestellungen / Aufträge mit
einem Gesamtbetrag höher als € 100,00 wird durch den Kunden an Modellbau Seemann B.V. eine Vorleistung erbracht.
Die Höhe der Vorleistung wird
individuell festgelegt.
9. Erfüllungsort Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Miesbach Bayern.
Es gilt ausschließlich das Recht
der EU.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt.