Modellbau Seemann

  Modellbau Centrum Frauenau - Einzelanfertigungen und Kleinserien für Industrie und Privat

 

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Firma MS Modellbau Seemann B.V. und deren Kunden und Lieferanten.
    Hiervon abweichende Bedingungen von Kunden oder Lieferanten sind nur verbindlich, wenn sie von Modellbau Seemann B.V. schriftlich anerkannt worden sind.

    2. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saltoforderungen aus Kontokorrent, die dem Modellbau Seemann B.V. gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen) bleibt die von Modellbau Seemann B.V. gelieferte Ware Eigentum der Modellbau Seemann B.V. (im Folgenden: Vorbehaltsware).
    Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf durch den Kunden oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saltoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Modellbau Seemann B.V. ab, welcher die Abtretung hiermit annimmt. Die Modellbau Seemann B.V. ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Modellbau Seemann B.V. abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung gilt als widerrufen, wenn der Kunde gegenüber den Modellbau Seemann B.V. in Zahlungsverzug gerät.
    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Modellbau Seemann B.V. hinweisen und diesen sofort vorab telefonisch, anschließend schriftlich innerhalb eines Tages umfassend benachrichtigen.

    3. Herstellervereinbarung
    Weiterverarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt ausschließlich für den Modellbau Seemann B.V. als Dienstleister.

    4. Lieferzeiten
    Liefertermine oder –fristen bedürfen der Schriftform.
    Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen durch uns, berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt oder zur Schadenersatzforderung, wenn die Nichteinhaltung auf Umständen beruht, die von unserem Willen unabhängig sind (Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Streik, Betriebsunterbrechung und dergl.)
    Umstände, die unabhängig von unserem Willen die Lieferung unmöglich machen, insbesondere auch die Nichterfüllung der Lieferungsverbindlichkeiten unserer Lieferanten, aufgrund derer wir das Angebot abgegeben oder die Ware verkauft haben, entbindet uns vor der Erfüllung des Vertrages.
    Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.

    5. Versand, Gefahrübergang und Versicherung
    Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden „ab Werk“. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei der Versendung trägt der Kunde. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger, sowie bei Frankolieferungen. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden versichert. Die Versicherung durch uns bedeutet nicht, dass wir die Gefahrtragung für den Transport übernehmen.

    6. Gewährleistung und Haftung
    Mängel muß der Kunde der Modellbau Seemann B.V. unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitteilen.
    Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind sowohl gegen der Modellbau Seemann B.V. als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, was vom Kunden zu beweisen ist.

    7. Schutzrechte
    Modellschutz wird zugesichert.
    Der Kunde versichert, dass die seinen Modellen zugrundeliegenden Ideen sein freies geistiges Eigentum sind oder aber seine Aufträge in Lizenz des Urheberrechts- oder sonstigen Schutzrechtsinhabers erfolgen. Auf Verlangen hat der Kunde seine Lizenzberechtigung nachzuweisen.
    Wird durch den Auftrag des Kunden in Schutzrechte Dritter eingegriffen, so stellt der Kunde den Modellbau Seemann B.V. hiermit von sämtlichen Ansprüchen der Schutzrechtsinhaber frei.
    Für den Fall des Zahlungsverzugs tritt der Kunde hiermit sein etwaiges Schutzrecht (Urheberrecht, Markenrecht etc.) an den von Modellbau Seemann B.V. bearbeiteten Modellen, den zugrundeliegenden Entwürfen, Mustern und Ideen hiermit an den Modellbau Seemann B.V. ab, welcher die Abtretung annimmt.

    8. Bestellungen / Zahlungen
    Bei Bestellungen / Aufträge mit einem Gesamtbetrag höher als € 100,00 wird durch den Kunden an Modellbau Seemann B.V. eine Vorleistung erbracht.
    Die Höhe der Vorleistung wird individuell festgelegt.

    9. Erfüllungsort Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Miesbach Bayern.
    Es gilt ausschließlich das Recht der EU.
    Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

Modellbau Seemann e.K. - Hauptstr. 3 - 94258 Frauenau - modellbau-seemann@gmx.de